Sich selbst um die Vorsorge für die eigene Bestattung zu kümmern, mag auf den ersten Blick ungewohnt erscheinen. Und doch entscheiden sich immer mehr Menschen, dieses sehr persönliche Thema eigenverantwortlich zu regeln. Aus den Gedanken, wie eine spätere Bestattung einmal aussehen könnte, entwickeln sich konkrete Vorstellungen und daraus wachsen verbindliche Vereinbarungen, ganz gemäß den eigenen Wünschen.

Das hat seine guten Gründe. Es ist ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass man einmal genauso Abschied nehmen wird, wie man es geplant hat. Auch für die Hinterbliebenen ist es später ausgesprochen hilfreich, mit der seelischen und finanziellen Verantwortung nicht alleine zu bleiben.

Mit unserer Bestattungsvorsorge können Sie Ihre individuellen Wünsche für eine künftige Bestattung festlegen und verbindlich regeln. Natürlich können Sie zu Lebzeiten alle einmal getroffenen Entscheidungen jederzeit wieder ändern. Alle Beratungen sind natürlich kostenfrei. Das gilt natürlich auch für den Abschluss einer Bestattungsvorsorgeregelung.

Seit über 125 Jahren steht das Unternehmen seinen Kunden mit seiner Erfahrung zur Seite.
Gegründet 1876 von August Kemper sen. als Schreinerei und Bestattungsunternehmen. August Kemper jun. übernahm 1926 das Unternehmen und übergab dieses 1963 den Söhnen Hans & Heinrich.
Seit 1975 führte Schreinermeister Willi Küther, seit 1946 im Betrieb, den Betrieb und machte seinen Sohn Andreas am 01.01.1998 zum Nachfolger.
Einen Menschen zu verlieren, ist für die Hinterbleibenden in den meisten Fällen ein sehr tragisches und trauriges Ereignis. Mit der Tatsache fertig zu werden, plötzlich Abschied von einem geliebten Familienmitglied oder Freund zu nehmen, überfordert häufig die trauernden Angehörigen.

In dieser Situation kommen wir als Bestattungsunternehmen mit
Ihnen in Kontakt. Es ist uns sehr wichtig, nicht nur als "Verkäufer"
oder "Organisator" aufzutreten, sondern den Angehörigen individuell, persönlich und einfühlsam umfassende Hilfe in dieser schwierigen Lebenslage anzubieten. Wir möchten den trauernden Aufgaben abnehmen, damit diese Zeit und Raum haben, Abschied zu nehmen.
Wir möchten vermeiden, dass durch zahlreiche Tätigkeiten und "Laufereien" die erforderliche Ruhe verwehrt wird.

Ziel unserer Bemühungen, ist es, in einem Trauerfall den Hinterbliebenen mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz zur Seite zu stehen.

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Tritt ein Sterbefall zu Hause ein, ist zunächst der Hausarzt/in oder sein Vertreter/in zu benachrichtigen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder einer anderen Institution leitet die Verwaltung das Notwendige ein. Sind die Umstände des Todes nicht eindeutig, schaltet sich die Polizei ein. Damit wir mit dem Totensbescheinigung die Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt beantragen können,
sind wir auf folgende Unterlagen des Verstorbenen angewiesen:

Bei Verheirateten:
Stammbuch bzw. Heiratsurkunde
oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Sozialhilfenachweis

Bei Verwitweten:
Stammbuch bzw. Heiratsurkunde
oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch sowie zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Sozialhilfenachweis

Bei Geschiedenen:
Stammbuch bzw. Heiratsurkunde
oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch sowie zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Sozialhilfenachweis

Bei Ledigen:
Geburtsurkunde oder Familienstammbuch der Eltern
Schwerbehindertenausweis, Sozialhilfenachweis

Mit den Sterbeurkunden werden Ansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung, evtl. Lebensversicherung, Sterbekassen etc.
und dem Arbeitgeber geltend gemacht. Hierfür benötigen wir die Krankenversichertenkarte des Verstorbenen sowie seine
Versicherungspolicen und den Rentenbescheid. Bitte reichen Sie
uns auch eine Liste mit den zu informierenden Institutionen ein.

Folgende Institutionen sollten ebenfalls bedacht werden, falls vorhanden:

  - Alle Versicherungen
  - Banken
  - Telefongesellschaften
  - Strom-, Wasser- und Gasversorger
  - Vermieter
Wir beraten betroffene Angehörige und erledigen sämtliche Formalitäten, die im Zusammenhang mit einem Todesfall stehen. Die speziellen Bedürfnisse, Wünsche und Erwartungen der Angehörigen werden von uns berücksichtigt und nach Möglichkeit erfüllt. Natürlich kümmern wir uns um die Organisation der Bestattung und die dazugehörenden Maßnahmen, wie z. B. Festlegung des Ortes und Zeitpunkt der Beerdigung, Terminabsprache mit dem zuständigen Geistlichen, evtl. ein freier Prediger, Blumenarrangements, eventuelle Vereinbarung einer Kaffeetafel, Textgestaltung von Trauerbriefen und Traueranzeigen.

Ferner erledigen wir anfallende Behördengänge und übernehmen die Abwicklung von versicherungstechnischen Angelegenheiten, wie beispielsweise die Geltendmachung von fristgerechter Rentenbeanspruchung, etc.
 
  • Sofortige Betreuung der Hinterbliebenen im Todesfall und Überführung des Verstorbenen
  • Komplette Organisation der Trauerfeier und Bestattung
  • Erledigung aller Dienstleistungen
  • Kompetente und umfassende Beratung
  • Erstellung von Trauerdrucksachen und Dankkarten
  • Erstellung und Vermittlung von Zeitungsanzeigen
  • Würdige und feierliche Aufbahrung
  • Bereitstellung eines Trauerredners
  • Musikalische Gestaltung der Trauerfeier
  • Umsetzung Ihrer besonderen Vorstellungen
  • Information zu Rentenfragen
  • Hilfe und Beistand bei der Trauerbewältigung
  • Vermittlung von Haushaltsauflösungen
 
Maßgeblich für die Kosten einer Bestattung sind Ihre individuellen Vorstellungen hinsichtlich Ausrichtung und Umfang der Zeremonie, deshalb können wir Ihnen an dieser Stelle keinen verbindlichen Preis nennen.

In einem persönlichen Gespräch gleichen wir Ihre Vorstellungen mit
dem zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen ab, um Ihnen ein individuelles Angebot zu unterbreiten.
Dieses Angebot berücksichtigt auf Wunsch auch Fremdkosten wie Traueranzeigen, Blumenschmuck und amtl. Gebühren.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2004 das Sterbegeld nicht
mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
enthalten ist.

Nehmen Sie unser Beratungsangebot wahr.
Küther GmbH   Breite Str. 7b   42369 Wuppertal   Telefon:  0202 246 17 30
Eine ganz neue Form der Bestattung kommt aus der Schweiz: Die Baumbestattung.
Im Wurzelbereich eines Baumes wird die Asche dann in das Erdreich eingebracht. Im Laufe der Zeit wird der Baum diese Asche aufnehmen und man lebt sozusagen im Baum fort.
Bei dieser Bestattungsart wird der Verstorbene in einem Krematorium am Sterbeort eingeäschert. Die Asche wird dann nicht auf einen Friedhof gebracht, sondern in eine Anlage mit extra dafür geschützten Bäumen, einem so genannten Friedwald. Am 7. 11. 2001 wurde der erste Friedwald auf deutschem Boden eröffnet. Mittlerweile gibt es auch einen Friedwald ganz hier in der Nähe.
Bitte sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.

Mehr Informationen unter www.friedwald.de
Die Seebestattung folgt der Einäscherung mit der Beisetzung der Urne im Meer. Dazu fährt ein Schiff auf die offene See hinaus und übergibt die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer (jedes Meer ist möglich). Die Angehörigen können an der Beisetzung auf See teilnehmen und erhalten eine Seekarte mit Urkunde, wo die genauen Koordinaten der Beisetzung eingezeichnet sind. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene oder Angehörige 1. Ordnung (Ehepaare, Eltern oder Kinder) schriftlich die Verbundenheit zum Meer bekundet. (Einen Vordruck bitte bei uns anfordern)

Mehr Informationen unter www.seebestattungen.de
Seit einigen Jahren gibt es alternative Formen der Bestattung.

Hinsichlich der vielzahl an Möglichkeiten ist eine umfassende Beratung unumgänglich.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Erfahrung zur Verfügung.
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg (Pflicht) und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Für eine Verstreuung auf einer dafür vorgesehenen Fläche ist eine Erklärung zu Lebzeiten notwendig.
Bei der Urnenbesetzung gibt es ebenso wie bei der Beisetzung mit einem Sarg die Möglichkeit der Grabwahl zwischen einem Wahlgrab, einem Reihengrab und der anonymen Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld. Wie auch bei der Erdbestattung gelten hier die Nutzungsrechte für Wahl- und Reihengräber. (siehe Erdbestattung)
Eine schriftliche Willenserklärung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit entsprechenden Inhalt hinterlassen oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab.
Die bekannteste Bestattung ist die Erdbestattung. Ein Grab kauft man nicht, man erwirbt das Nutzungsrecht. Das bedeutet, man darf es für eine bestimmte Zeit benutzen und ist in dieser Zeit für das Grab verantwortlich. Das Nutzungsrecht beträgt zwischen 20 und 30 Jahren. Bei Wahlgräbern kann dieses Nutzungsrecht verlängert (Nachkauf) werden. Bei Reihengräbern ist dies nicht möglich.

Die anonyme Erdbestattung ist eine Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld. Meist geht der anonymen Bestattung die Einäscherung voraus. Es gibt aber auf einigen Friedhöfen auch Gräberfelder für anonyme Sargbestattungen

Vielfach bestehen schon hinsichtlich der verschiedenen Bestattungsformen Unklarheiten.

Oft werden wir gefragt, welche verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung es gibt.

Um falschen Vorstellungen vorzubeugen
möchten wir Sie hier vorab informieren.
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Tel:   0202 246 17 30
Fax:  0202 460 39 15


Geschäftsführer: Andres Küther
Handelsregister: Wuppertal HRB 9340

UST.ID.Nr.: 131/5921/0681

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33818 Leopoldshöhe
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Lüttringhauserstr. 80
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